Kosten für psychotherapeutische Behandlung

Gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich versicherte Person besteht für Sie bzw. Ihr Kind eine Möglichkeit, eine approbierte Psychotherapeutin, die nicht vertragsärztlich tätig ist, zu wählen. Ihre Krankenkasse ist nach § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für diese Leistung zu übernehmen. Hintergrund ist, dass die Gesamtzahl an kassenärztlichen Zulassungen in jedem Bundesland beschränkt ist, und so nicht jeder approbierte Psychotherapeut eine Kassenzulassung bekommt. Da der Bedarf an Psychotherapie jedoch sehr hoch ist und viele kassenärztlich niedergelassene Psychotherapeuten lange Wartelisten führen, gibt es die Möglichkeit, über das Verfahren der Kostenerstattung Psychotherapie auch bei approbierten Psychotherapeutinnen ohne Kassenzulassung in Anspruch zu nehmen und mit der Krankenkasse abzurechnen. Wenn Sie also innerhalb einer angemessenen Wartezeit (eine „unzumutbar lange Zeit“ sind laut Bundesregierung sechs Wochen) und nach einer erfolglosen Suche keinen Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassenzulassung finden, können Sie die Therapie in einer Privatpraxis beginnen.

1. Sie lassen sich von der Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (Tel.: 069 - 4005000-0) eine psychotherapeutische Praxis zuweisen, bei der Sie sich zu einer Sprechstunde anmelden. Dort wird festgestellt, dass eine ambulante therapeutische Behandlung notwendig ist, die Therapie zeitnah erforderlich ist und eine Dringlichkeit der Behandlung besteht. Sie erhalten das Formular PTV11 (INDIVIDUELLE PATIENTENINFORMATION ZUR AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN SPRECHSTUNDE) mit einer Diagnose und einer therapeutischen Einschätzung über das weitere Vorgehen:

Wenn in der Praxis die Therapie (z.B. eine Langzeittherapie) übernommen werden kann, prüfen Sie in der Probatorik (ca. 6 Sitzungen Probezeit) ob die Therapeutin für Sie passend ist und entscheiden sich gegebenenfalls für die Therapie in der Praxis dort. Ist kein Platz frei, wird bestätigt, dass eine Therapie dringend und zeitnah indiziert ist und dass Sie z.B. eine Langzeittherapie benötigen, aber seitens der Praxis z. Zt. keine Möglichkeit besteht, diese dort zu beginnen. Achten Sie bitte darauf, dass das Formular mit der Therapeuten-Nummer gelabelt wird.

 

2. Sie bestätigen, dass neun weitere Therapeuten (je mehr je besser) in den nächsten drei Monaten keine Möglichkeit sehen, einen Therapiebeginn für Sie zu ermöglichen. Sie führen eine Liste mit den zehn Praxisadressen, Datum und Uhrzeit der telefonischen Kontakte bzw. Absagen und Länge der Wartelisten. Bitte kontaktieren Sie mich vorher, ich helfe Ihnen gern. Eine Therapeutenliste führt die Psychotherapeutenkammer.

Therapeutenliste

 

3. Von Vorteil ist, zusätzlich bei Ihrem  Hausarzt/ Kinderarzt oder Psychiater eine Dringlichkeitsbescheinigung für einen zeitnahen Beginn einer Psychotherapie einzuholen.

 

4. Sie schicken einen Antrag auf Psychotherapie mit PTV11 und der Absagenliste zu Ihrer Krankenkasse. Es kommt vor, dass Krankenkassen den Antrag auf Kostenerstattung ablehnen. Dann sollte Widerspruch eingelegt werden. Ein Muster für einen formlosen Antrag auf Psychotherapie sowie einen Widerspruch finden Sie im Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer.

Ratgeber Kostenerstattung

Seit der Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung sehen sich einige gesetzliche Krankenkassen nicht mehr in der Pflicht, einen zeitnahen Therapieplatz für ihre Patienten sicherzustellen. Sie gehen davon aus, dass  die Verantwortung für §13 Absatz3 SGB V von der Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen wird, die sich verpflichtet hat, Sprechstundentermine und Akuttherapie (10 Sitzungen) zu vermitteln. Das Problem ist aber, dass die KV keinen Psychotherapieplatz vergeben kann. Man sollte hier ebenfalls bei der entsprechenden Krankenkasse Widerspruch einlegen.

Privatversicherte

Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernommen. In welchem Ausmaß hängt jedoch von dem Vertrag mit Ihrer Versicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu am besten vorab bei Ihrer privaten Versicherung. In der Checkliste ( s.u.) finden Sie die wichtigsten Fragen, die es zu klären gilt. Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP 2,3-facher Satz).

Checkliste Private Krankenkassen

Beihilfe

In der Regel übernimmt die Beihilfe die Kosten einer ambulanten Psychotherapie durch eine approbierte Therapeutin. Es ist ratsam, vor Aufnahme der Therapie die Übernahmevoraussetzungen mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären.

Beihilferatgeber

Selbstzahlende

Wenn Sie die Kosten für Psychotherapie selbst tragen, richtet sich die Abrechnung nach der GOP - Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Auszug aus der Gebührenordnung

Sozialamt

Ohne Krankenversicherung kann die Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragt werden.

Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge

Für geflüchtete Menschen, die sich weniger als 15 Monate in Deutschland aufhalten kann eine Psychotherapie nach §4 und §6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) beantragt werden. Bitte setzen Sie sich mit mir zuvor in Verbindung.